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Umfrage des Monats
Ein Gesetz zum Rauchverbot in Gaststätten, Restaurants oder Cafes sollte...
ausnahmslos in allen Bereichen gelten, um die Gesundheit der Beschäftigten und Gäste zu schützen
Ausnahmeregelungen vorsehen, beispielsweise für Bars
nur regeln, dass Nichtraucherbereiche oder Rauchabzugsvorrichtungen eingerichtet werden
nicht beschlossen werden, da Nichtraucher in spezielle Nichtraucherlokale gehen können
nicht beschlossen werden, da es dem Gastgewerbe wirtschaftlich schadet

Nichtraucherschutz im Betrieb

Bei einer Gründung können Sie von Anfang an Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor gesundheitsschädigendem Tabakrauch treffen.

Doch, wie ist damit umzugehen? Und warum ist es überhaupt sinnvoll, dass Sie sich mit dem Thema beschäftigen?

Bereits seit der Einführung der Arbeitsstättenverordnung 2004 besteht die rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers seine Beschäftigten vor gesundheitsschädlichem Passivrauch zu schützen. Dennoch leiden schätzungsweise rund 8,5 Millionen nichtrauchende Erwerbstätige am Arbeitsplatz unter Passivrauch.1 Tabakrauch ist Untersuchungen zufolge der mit Abstand bedeutendste und gefährlichste Innenraumschadstoff. Und er könnte problemlos vermieden werden…

Warum sich mit dem Nichtraucherschutz beschäftigen?

Es herrschen verpflichtende Regeln

  • Berufstätige halten sich ca. 1/3 ihres Tages am Arbeitsplatz auf. Arbeitgeber haben für diesen Zeitraum unter anderem die Pflicht, ihre Beschäftigten vor krebserregenden Schadstoffen in der Raumluft – wie Tabakrauch – zu schützen.

Erwerbstätige sind durch erhebliche Umsetzungslücken belastet

  • Oftmals gibt es keine oder nur unzureichend formulierte Regelungen zum Nichtraucherschutz im Betrieb, obwohl fast ¾ (73%) der Deutschen ab 15 Jahren Nichtraucher sind.2
  • So berichten 42 Prozent aller nichtrauchenden Erwerbstätigen über häufigen (mindestens wöchentlichen) Passivrauch am Arbeitsplatz; 26 Prozent sind sogar täglich durch Passivrauch am Arbeitsplatz belastet.3

Nichtraucherschutz fördert die Gesundheit

  • Passivrauch erhöht nicht nur das Risiko für chronische Krankheiten mit Todesfolge, sondern kann auch zu alltäglichen Leistungsbeeinträchtigungen wie Augenreiz, Kopfschmerzen, Schwindel und Infektanfälligkeit führen.

Mitarbeitern wünschen sich den Nichtraucherschutz

  • Ein Großteil der Beschäftigten wünscht sich Umfragen zufolge ein Rauchverbot am Arbeitsplatz.4 Bei angemessener Aufklärung und Information zur Einführung von Rauchverboten steigt die Akzeptanz betrieblicher Regelungen zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz weiter an.5

 

Im Folgenden finden Sie Anregungen und Hintergrundinformationen zum Nichtraucherschutz in Kleinbetrieben, die Sie unterstützen, den Nichtraucherschutz effizient umzusetzen: