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Arbeitsstätten sicher und gesund gestalten

Vielleicht sind Sie gerade dabei, geeignete Gewerbe- oder Geschäftsräume zu finden. Wichtige Auswahlkriterien sollten nicht nur die Lage (Konkurrenz, Verkehrsanbindung) und die Größe sein, sondern auch die Möglichkeiten der Beheizung, der Be- und Entlüftung sowie das Vorhandensein bzw. die Möglichkeit der Einrichtung von Toiletten, Wasch- und Pausenräumen.

Als Arbeitgeber wollen und müssen Sie dafür Sorge tragen, dass alle Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz unter guten Bedingungen arbeiten können.

Eine Arbeitsstätte gestalten heißt:

  • Arbeitsplätze einzurichten,
  • die Arbeitsumgebung zu optimieren,
  • für Flucht und Rettungswege zu sorgen und akzeptable Bedingungen für soziale und hygienische Bedürfnisse zu schaffen.
     

1. Den Arbeitsplatz einrichten

Ziel ist es, den Arbeitsplatz so zu gestalten und auszustatten, dass Körperhaltung und Bewegungsabläufe des Menschen ein effektives und risikofreies Arbeiten ermöglichen.

Rücken- oder Nackenschmerzen sind typische Folgen von ungünstig gestalteten Arbeitsplätzen. Zu niedrige Arbeitshöhen oder fehlenden Beinraum verursachen Zwangshaltungen, die dann zu den oben genannten Muskelverspannungen führen.

Je nach Arbeitsplatztyp sind bei der Gestaltung verschiedene Kriterien zu beachten. Bei der Büroarbeit stehen die Auswahl und die Anordnung von Schreibtisch, Computer und Sitzgelegenheit im Mittelpunkt.

Bei gewerblichen Arbeitsplätzen (z. B. im Labor oder in der Werkstatt) geht es u. a. um die Auswahl und Aufstellung von Maschinen, Anlagen und Geräten.

2. Die Arbeitsumgebung gestalten

Die Arbeitsumgebung gestalten heißt beispielsweise:

  • die Beleuchtungsverhältnisse zu optimieren,
  • für ein gesundheitlich zuträgliches Raumklima zu sorgen,
  • störenden und gesundheitsschädigenden Lärm zu vermeiden sowie
  • schädigende Einwirkungen durch Gefahrstoffe (Gase, Stäube, Dämpfe) oder Strahlung zu verhindern.


Weitere Informationen...

Grundregeln für die Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsraum...

... sind der Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstättenrichtlinien zu entnehmen. Informationen dazu finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Weitere konkrete Gestaltungsempfehlungen können Sie den Arbeitsstättenrichtlinien, Durchführungsbestimmungen und Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und speziellen DIN-Vorschriften entnehmen. Ihre Berufsgenossenschaft unterstützt Sie ggf. auch vor Ort und hält für Sie eine Vielzahl von branchenspezifischen Informationen bereit.

In der Arbeitsstättenverordnung finden Sie Mindestanforderungen für eine gesunde und sichere Arbeitsumwelt. Zum Beispiel:

  • Raumabmessungen und Bewegungsfreiheit an Arbeitsplätzen
  • Lüftung, Raumtemperaturen und Beleuchtung
  • Schutz vor Lärm
  • Schutz gegen Gase, Dämpfe, Vibration, und Staub
  • Beschaffenheit von Fußböden, Wänden, Decken und Dächern
  • Beschaffenheit von Fenstern, Oberlichtern, Türen und Toren
  • Mindestanforderungen an Verkehrs- und Rettungswege
  • Anforderungen an Toiletten, Waschräume und Pausenräume
  • Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe


Tipp: Beschäftigen Sie sich mit den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der Bauordnung des betreffenden Bundeslandes, bevor Sie Entscheidungen über Anmietung, Kauf oder Bau von Arbeitsräumen treffen. Sollten Sie einen Neubau planen, informieren Sie Ihren Architekten über die spezifischen Anforderungen. So ersparen Sie sich Kosten für spätere Nachbesserungen und eine Menge Ärger!

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