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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheitsfachkräfte sind Ingenieure, Techniker oder Meister mit mindestens zweijähriger praktischer Berufserfahrung und einer anerkannten Zusatzausbildung. Die Pflichten des Arbeitgebers zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften sind im §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes geregelt.

Welche Unterstützung gibt Ihnen eine Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit)?

Mit der Sicherheitsfachkraft wird Ihnen ein Berater für alle Fragen in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zur Seite gestellt. Er führt regelmäßig Betriebsbegehungen durch und macht sich ein Bild davon, wie Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Unternehmen umgesetzt werden.

  • Beratung und Unterstützung erfolgen beispielsweise auch bei der
  • Beschaffung von Arbeitsmitteln und Ausrüstungsgegenständen und deren sicherheitstechnischer Überprüfung
  • Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstungen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Information und Motivation der Beschäftigten zum sicherheitsgerechten Verhalten bei der Arbeit.

Service

Förderung