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Wie unterweise ich richtig?

Jeder Mitarbeiter, egal ob Aushilfskraft, Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte muss über die Aufgabengebiete und Betriebsgeschehen informiert werden.

Rund 90% der Unfälle werden verursacht durch falsches Verhalten am Arbeitsplatz. Damit kommt der Einflussnahme der Unternehmer bzw. Führungskräfte auf das sichere Verhalten der Mitarbeiter eine große Bedeutung zu.

Die Beschäftigten müssen über die richtigen Verhaltensweisen informiert (Wissen), dazu motiviert (Wollen) und befähigt (Können) werden. Sie als Unternehmer sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter bei der Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung), bei einem Arbeitsplatzwechsel oder der Einführung neuer Arbeitsmittel, während der Arbeitszeit zu unterweisen (§ 12 ArbSchG).

Die Unterweisung bezieht sich auf:

  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  • dem Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz § 43,
  • Alarm-, Flucht- und Rettungsplan,
  • die Benutzung der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen.


Die Unterweisungen müssen je nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Was ist bei der Unterweisung zu beachten:

  • Vermeidung der Überforderung der Mitarbeiter durch viele Details,
  • klare und deutliche Angaben,
  • genaue Einweisung in die einzelnen Tätigkeitsbereiche und die damit verbundenen Gefahren,
  • genaue Angaben zum sicherheitsgerechten Verhalten, Beschreibung und Erklärung der zugrundeliegenden Gefahren,


Und nehmen Sie sich Zeit für die Unterweisung!

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