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Nichtraucherschutz

Über das "unfreiwillige" Mitrauchen werden durch die verunreinigte Atemluft viele krebserregende Stoffe aufgenommen. Das Passivrauchen ist mehr als ein Ärgernis für Nichtraucher. Konflikte zwischen Nichtrauchern und Rauchern sind vorprogrammiert und beeinflussen das Betriebsklima negativ. Mit der Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung wird der Arbeitgeber verpflichtet, den Schutz vor dem Passivrauchen sicher zu stellen.

§ 5 Nichtraucherschutz (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV)

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

Die erforderlichen Maßnahmen können beispielsweise Raucherinseln mit Lüftungsmöglichkeiten sein oder, wenn möglich, wettergeschützte Unterstände im Außenbereich vorsehen.

Diese gelten nach der aktuellen Rechtsprechung als nicht diskriminierend und sind zulässig. Es ist aber eine Maßnahme, die nicht überall Akzeptanz findet

Wenn Sie als Unternehmer selbst rauchen, denken Sie daran, dass es möglicherweise nichtrauchende Mitarbeiter schwer fällt, Sie auf das passive Mitrauchen aufmerksam zu machen.

Unterstützung der Raucher zur Tabakentwöhnung
Viele Raucher möchten "endlich aufhören" oder wenigstens ihren täglichen Konsum reduzieren. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter, die die Entscheidung zum Ausstieg getroffen haben:

  • Die ersten zwei Wochen der Abstinenz sind am schwierigsten, nehmen Sie in dieser Zeit Rücksicht auf Ihren Mitarbeiter
     
  • Loben Sie Ihren Mitarbeiter, wenn er der "Sucht" wiedersteht
     
  • Aber kontrollieren Sie nicht das Rauchverhalten Ihres Mitarbeiters, dies kann der Arbeitsbeziehung schaden
     
  • Holen Sie sich Unterstützung vom arbeitsmedizinischen Dienst oder von Ihrer Krankenkasse, diese haben oftmals Nichtraucher-Programme, die eine Anleitung zur Entwöhnung geben
     

Sie wünschen sich weitere Informationen zum Umsetzung?
Dann lesen Sie unsere weiteren Seiten zum Thema Nichtraucherschutz im Betrieb.

Zum Weiterlesen:

Service

Förderung