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Arbeitsschutz?!

Arbeitsschutz ist die Bewahrung von Leben und Gesundheit in Verbindung mit der Berufsarbeit. Die Entwicklung und ständige Verbesserung von Voraussetzungen, dass die Arbeit insgesamt den körperlichen, geistigen und seelischen Kräften des Beschäftigten entspricht, ist mit eingeschlossen.

Der Arbeitsschutz umfasst:

  • Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich.
  • Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen sollen verhütet werden.
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozeß sein.
  • Arbeitsbedingungen sollen nach festen Grundprinzipien gestaltet werden.
  • Arbeitsbedingungen sollen regelmäßig beurteilt werden (Gefährdungsanalyse).
  • Die Gefährdungsbeurteilung sollte bis zum 21.8.1997 dokumentiert sein.
  • Beschäftigte sollen über Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz unterwiesen werden.
  • Auf Wunsch haben Betroffene das Recht auf eine arbeitsmedizinsche Vorsorge.

 

Arbeitschutz wendet sich an alle Beschäftigten differenziert nach:

  • Geschlecht
  • Alter
  • Leistungspotential / Behinderung
  • berücksichtigt alle Tätigkeiten

 

Arbeitschutz erfordert:

  • Gestaltung technischer, organisatorischer und personeller Bedingungen (Arbeitssystemgestaltung)
  • Gestaltung eines integrierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagements

 

Arbeitsschutz bezieht alle

  • physikalischen
  • chemischen
  • biologischen
  • physischen
  • sozialen Faktoren des Arbeitsprozessen ein.

Service

Förderung