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Ambulante Pflege - Notwendige Qualifikationen

Qualifizieren, informieren und unterweisen!

Die Tätigkeit im ambulanten Pflegedienst verlangt Verantwortungsbewusstsein und Fürsorgepflicht gegenüber den Pflegebedürftigen, soziale Kompetenz im Imgang mit den Patienten und deren Angehörigen, fachliche Qualifikation und richtige Reaktionen in Entscheidungssituationen (ambulante Pflegekräfte sind Einzelkämpfer).

Das heißt für die Praxis:

  • bei der Auswahl der Mitarbeiter auf eine aufgabengerechte fachliche Qualifikation achten
  • für eine ständige Fort- und Weiterbildung sorgen
  • transparente Informationen über die Unternehmensziele und betrieblichen Abläufe
  • Kompetenz im Bereich der Sicherheit und Gesundheit
  • organisierte Einarbeitung der Beschäftigten
     

Fachliche Qualifikation
Die Mitarbeiter qualifizieren bedeutet nicht nur genügend Fachbücher und Fachzeitschriften zur Verfügung zu stellen, sondern auch Fortbildungen anzubieten.

Die berufliche Weiterbildung dient einmal dem Erhalt und der Aktualisierung des Fachwissens und zum anderen der Sicherstellung der betrieblich geforderten Qualifikation.

Wie ist der Weiterbildungsbedarf zu organisieren?
Zunächst ist eine Analyse der Patientenstruktur notwendig, um die erforderlichen Wissensbereiche zu definieren bspw.:

Sind überwiegend Pflegebedürftige mit gerontopsychiatrischen Krankheiten zu betreuen? Wie hoch ist die Zahl der Patienten mit Blasenkatheder oder großen Wunden? In welche Pflegestufen sind die Pflegebedürftigen eingestuft etc.?

Mitarbeitergespräche und / oder -befragungen dienen dazu, den Qualifikationsbedarf, die individuellen Wünsche und Vorschläge des Personals zu ermitteln.

Unter Berücksichtigung der Unternehmensziele, fachlichen Ressourcen der Mitarbeiter und Absprachen im Team kann dann ein Weiterbildungsplan erstellt werden.

Themenvorschläge

  • Pflegedokumentation / Pflegeplanung
  • Dekubitusprophylaxe und -behandlung
  • Umgang mit gerontopsychiatrisch veränderten Patienten
  • Plegeverständnis
  • Beschwerdemanagement / Umgang mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen
  • Sterbebegleitung
  • Zusammenarbeit mit Hausarzt, Krankenhaus
     

Neben der fachlichen Qualifikation ist auch das Erlernen von Sozialkompetenz, der Umgang mit psychischen Belastungen und die richtige Kommunikation (Gesprächsführung) mit den Pflegebedürftigen/Angehörigen wichtig.
Entsprechende Fortbildungsangebote sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und anderen Anbietern zu finden.

Informieren und unterweisen
Nur Mitarbeiter, die aufgebildet und informiert sind, können Missstände im Betrieb bzw. beim Pflegebedürftigen vor Ort besser erkennen und sind in der Lage für Verbesserungen und Veränderungen zu sorgen. Probleme können durch eine gemeinsame Ansprache gelöst werden.

Themenvorschläge

  • gesundheitsbewusstes bzw. gesundheitsförderndes Verhalten
  • sachgerechter Umgang mit Pflegehilfsmitteln
  • sicherheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz, d.h. im Haushalt der Pflegebedürftigen
  • Hygiene am Arbeitsplatz
     

Möglichkeiten der Information und Unterweisung

  • Schriftliche Information
  • Anweisungen
  • Hinweisschilder
  • Plakate zu entsprechenden Themen
  • Informationsmaterial der Berufsgenossenschaft
     

Mündliche Information

  • direkt am Arbeitsplatz in konkreten Situationen
  • Gruppen- oder Einzelgesprächen
  • Dienstbesprechungen
  • aus Erfolgen und Fehlern lernen

Service

Förderung