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Einzelhandel - Heben und Tragen, ungünstige Körperhaltungen

Beim Einrichten und Umdekorieren des Ladens oder bei der Warenanlieferung müssen Sie häufig schwere Gegenstände anheben und transportieren. Dabei werden neben dem Herz-Kreislaufsystem und der Muskulatur vor allem das Skelettsystem, insbesondere die Wirbelsäule mit den Bandscheiben belastet. Bei der Arbeit an Bedientheken kann das Muskel – Skelett - System, durch das ständige weite Vorbeugen des Oberkörpers, ebenfalls stark beansprucht werden

Prüfen Sie, bevor Sie heben oder tragen:

  • Können Sie Hebe- oder Tragehilfen nutzen?
  • Können Sie die zu transportierenden Gegenstände auch schieben oder ziehen?
  • Kann Ihnen jemand helfen
  • Sind Transportwege und Abstellflächen freigeräumt, damit unnötiges Absetzen und Wiederaufnehmen der Last vermieden wird?
     

So heben Sie rückenschonend einen schweren Gegenstand (z. B. eine Kiste):

  1. Treten Sie dicht heran
  2. Gehen Sie mit geradem Rücken in die Knie
  3. Heben Sie die Kiste aus den Beinen heraus
     

Verdrehen Sie beim Heben und Abstellen nie die Wirbelsäule. Es besteht die Gefahr, dass Sie einen "Hexenschuss" bekommen!


Beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie schwere Gegenstände tragen müssen:

  • Tragen Sie die Last auf beide Arme verteilt oder zu zweit
  • Halten Sie dabei den Rücken gerade und die Last dicht am Körper
  • Wenn vorhanden, nutzen Sie Transporthilfen
     

Gezielte Gymnastik kann einer Schädigung der Wirbelsäule vorbeugen oder bereits bestehende Beschwerden lindern. Folgende Ziele werden damit verfolgt:

  • die Stärkung der Rückenmuskulatur um den Halteapparat der Wirbelsäule zu kräftigen und die Bandscheiben zu entlasten,
     
  • die Dehnung der Hüft- und Rückenmuskulatur, um Muskelverspannungen vorzubeugen.
     
  • Spezielle Übungen dazu finden Sie auf Internetseiten (z.B. www.fitness.com) oder in der Literatur.
     

Wenn Sie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen beschäftigen gilt die  Lastenhandhabungsverordnung. Sie fordert, dass das Heben und Tragen von Lasten grundsätzlich vermieden werden soll. Ist dies nicht möglich, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheitsrisiken für die Arbeitnehmer durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen möglichst gering zu halten. Für werdende Mütter gelten gesonderte Regelungen nach dem Mutterschutzgesetz.

Weitere detaillierte Informationen und Tipps zum Heben und Tragen finden Sie im Merkblatt M 103, herausgegeben von der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution.

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