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Gastronomie - Aufstellen von Druckgasbehältern

Hinweise für das Aufstellen von Druckgasbehältern

Durch die Gase Kohlendioxid und Stickstoff besteht eine erhöhte Explosionsgefahr und/oder Erstickungsgefahr (Kohlendioxid ist geruchlos). Die Ursachen liegen häufig im unsachgemäßen Aufstellen der Druckgasbehälter, austretendes Gas durch undichte Verbindungsstellen oder Gasleitungen.

Fehlende Wartung oder nicht eingesetzte Gaswarnanlagen können dann zur Katastrophe führen. Daher sind die technischen Regeln (TRSK 401) im Umgang mit Druckgasbehältern unbedingt zu beachten, denn es geht um Ihre Sicherheit!

Druckgasbehälter (CO2 – Flaschen)…

  • müssen gegen Umfallen und Herabfallen gesichert und senkrecht aufgestellt sein.
     
  • dürfen nicht in die Nähe von Heizkörpern oder anderen Wärmequellen stehen.
     
  • dürfen nicht aufgestellt sein:
    • in Treppenhäusern, Haus- und Stockwerkfluren, engen Höfen, Durchfahrten
    • an Treppen und Rettungswegen und in Arbeitsräumen.
  • dürfen nur an solche Getränke- und Grundstoffbehälter angeschlossen werden, die für einen Betriebsüberdruck von 3 oder 7 bar zugelassen sind.
     

Anforderung an die Aufstellungsräume

Aufstellung über Erdgleiche:

  • natürliche Lüftung ist durch ins freie führende Lüftungsöffnungen ausreichend
     

Aufstellung unter Erdgleiche:

  • Die natürliche Belüftung ist gewährleistet, wenn die Lüftungsöffnungen so groß sind, dass sie eine Durchlüftung bewirken und der Fußboden nicht mehr als 1,5 m unter der Geländeoberfläche liegt.
     
  • Die technische Lüftung (Bodenlüftung) gewährleistet bei ständigem Betrieb eine 2 fache und beim Einschalten einer Gaswarneinrichtung einen 10 fachen Luftwechsel / Stunde.
     

Begehbare Getränkekühlräume müssen mit einer Gaswarnanlage ausgestattet sein (Informationen zur Installation, Betrieb und Instandhaltung finden Sie in den TRSK 313 und 403)

Warnhinweise müssen an den Getränkelagerräumen und Aufstellungsräumen für Druckgasbehälter mit folgender Aufschrift angebracht werden:

"Warnung vor Gasansammlung – Erstickungsgefahr – beim Betreten des Raumes Tür offen lassen"

Service

Förderung