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Gastronomie - Persönliche Schutzausrüstung

Während der Arbeit darf nur Kleidung getragen werden, die aufgrund ihrer Eigenschaften Arbeitsunfälle vermeidet bzw. das Ausmaß der Verletzungen verringert.
Die Arbeitsschutzkleidung zeichnet sich aus durch den Schutz vor bewegenden Teilen von Einrichtungen, Hitze, ätzende Stoffe, aber auch durch das Brenn- und Schmelzverhalten.

Zu den persönlichen Schutzausrüstungen zählen:

  • Arbeitsplatzgerechtes Schuhwerk
  • Arbeitsschutzkleidung
  • Schutzhandschuhe
  • Gummischürze
  • Schutzstiefel
  • Schutzbrille
  • Eventuell Gesichtsschutz und Atemschutz.
     

Bei Ausbein-, Auslöse- und Zerlegearbeiten von Fleisch sind Stechschutzschürzen und fünffingrige Metallringgeflechthandschuhe bereit zu stellen.


Als geeignet wird Schuhwerk angesehen, wenn es:

  • einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet
     
  • im vorderen Bereich vollkommen geschlossen ist
     
  • einen Fersenhalt aufweist
     
  • Absätze mit ausreichend großer Auftrittsfläche und mäßiger Höhe besitzt
     
  • rutschhemmend ausgebildete Sohlen und Absätze besitzt, die widerstandsfähig sind
     
  • ein ausgeformtes Fußbett hat, dass auch bei hoher Laufleistung die Beanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag
     
  • den Fuß vor herunterfallende Gegenstände schützt oder vor chemischen Einwirkungen, wie heißes Fett und Wasser, Desinfektionsmittel etc.

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Förderung