RKW-Kompetenzzentrum

 

Staatliche Aufsichtsbehörden

Die staatlichen Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze und der dazu erlassenen Verordnungen und Regeln zu überwachen. Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG 1996).
Der Name der entsprechenden Aufsichtsbehörde ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich (Gewerbeaufsicht, Landesamt für Arbeitsschutz, Landesgewerbeamt).

Aufgaben und Rechte der staatlichen Aufsicht:

  • Sie überwachen den technischen Arbeitsschutz (z. B. Produkt-, Geräte- und Anlagensicherheit).
  • Sie überwachen und kontrollieren den sozialen Arbeitsschutz (z. B. Arbeitszeit, Mutterschutz,Jugendschutz).
  • Die Mitarbeiter der staatlichen Aufsicht sind befugt, jederzeit und unangemeldet Ihr Unternehmen zu betreten und Kontrollen durchzuführen.
  • Sie beraten zu arbeitshygienischen und arbeitsmedizinischen Fragen, einschließlich Stress.
  • Sie können durch Verfügung Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und auch Dritter anordnen.
  • Sie wirken bei der Beratung und Aufsicht der Unternehmen auch mit Unfallversicherungsträgern zusammen.

Selbstverständlich können Sie sich mit Ihren Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an die Mitarbeiter der staatlichen Aufsichtsbehörden wenden, denn die Beratung von Arbeitgebern gehört zu ihrem Aufgabenbereich.

Maßnahmen bei Verstößen:

  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Verwarnungsgelder oder Geldbußen
  • Stilllegung von Anlagen und Untersagen des Betreibens, wenn Leben und Gesundheit gefährdet werden