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Chemikalien im Einsatz - Was zu beachten ist!

Mit Gefahrstoffen haben Sie häufiger zu tun als Sie annehmen: Benutzen Sie beispielsweise in Ihrem Unternehmen Lösungsmittel, KLeber oder Farben, die mit einem der folgenden Gefährlichkeitsmerkmale gekennzeichnet sind?

Bild Gefahrstoffsymbole

Dann unterliegen Sie den Verpflichtungen der Gefahrstoffverordnung. Darin sind die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten im Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen festgeschrieben.

Was ist zu tun?

  1. Legen Sie ein Gefahrstoffverzeichnis an!
  2. Prüfen Sie, ob ungefährliche Ersatzstoffe eingesetzt werden können!
  3. Ergreifen Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen für den Umgang mit unvermeidbaren Gefahrstoffen!
  4. Erstellen Sie stoff- und arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen für die Beschäftigten!
  5. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten einmal jährlich!
  6. Gewährleisten Sie eine gefahrlose Aufbewahrung und Lagerung!
  7. Halten Sie notwendige Hygienemaßnahmen ein!
  8. Prüfen Sie, ob Vorsorgeuntersuchungen notwendig sind!
  9. Denken Sie an Vorsorgemaßnahmen gegen Betriebsstörungen und Unfälle!
  10. Lassen Sie sich im Bedarfsfall von Experten wie Sicherheitsfachkräfte oder die zuständige Berufsgenossenschaft beraten!


Oberstes Ziel sollte es sein, die Anzahl der eingesetzten Gefahrstoffe im Unternehmen so weit wie möglich zu begrenzen.

Wichtige Gesetze

Service

Förderung