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Gastronomie - Anforderungen an die Arbeitsmittel

Arbeitsmittel müssen in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung stehen.
Nur so können Verletzungsgefahren ausgeschlossen werden.

Was sind eigentlich Arbeitsmittel?

Arbeitsmittel sind Messer, Geschirr, Servierwagen, aber auch Leitern oder Aufstieghilfen.
Dazu kommen noch die technischen Geräte wie Bratpfannen, Friteusen, Öfen, Schneidemaschinen und so weiter.

Die Arbeitsmittel müssen so beschaffen sein, dass bei einer bestimmungsmäßigen Anwendung die Mitarbeiter geschützt sind.
Die technischen Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen und die Mitarbeiter vor Gefahren u.a. durch:

  • Bewegungen von Teilen des technischen Arbeitsmittels
  • Schneiden oder Spitzen
  • Ecken, Kanten oder rauhe Oberflächen
  • Brand oder Explosion
  • Hitze, Kälte oder Strahlung
    schützen.

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für technische Arbeitsmittel sind in den Berufsgenossenschaftlichen Regeln: "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Gaststätten" (BGR 110) und "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Küchen" (BGR 111) und in der Betriebssicherheits-Verordnung zu finden.


Über den Umgang mit Arbeitsmitteln und technischen Arbeitsmitteln muss der Mitarbeiter ausreichend während der Arbeitszeit unterwiesen werden.

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