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Gastronomie - Rechtliche Grundlagen zur Hygiene

Auf die Hygiene kommt es an

Nichts kann dem Image mehr schaden als verunreinigte Getränke und Speisen und nichts bringt ein Gaststättenunternehmen schneller zur Schließung wie der Nachweis einer Lebensmittelvergiftung.


Rechtsgrundlagen der Hygiene


Lebensmittelhygieneverordnung

In der LMHV sind die hygienischen Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die nicht der Gefahr einer ekelerregenden oder sonstigen Beeinträchtigung ausgesetzt  sein dürfen, beschrieben.

Für saubere und hygienisch einwandfreie Lebensmittel werden Mindestanforderungen
an die Betriebststätten, Räume, Anlagen, Geräte sowie an den Umgang mit Lebensmittel und an das Personal gestellt.

Außerdem muss zur Lebensmittelsicherheit und Abwehr gesundheitlicher Gefahren ein Hygienekonzept festgelegt sein, was sich an dem international anerkannten HACCP-Konzept anlehnt.


Infektionsschutzgesetz

Das Gesetz dient der Vorbeugung auf den Menschen übertragbarer Krankheiten, der frühzeitigen Erkennung von Ifektionen und der Verhinderung der Weiterverbreitung.

Personen, die mit der Zubereitung von Lebensmitteln oder mit Spül- und Reinigungsarbeiten in Küchen und Gaststätten oder sonstigen Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind, müssen nach dem § 43 IfSG über die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten belehrt werden.

Die schriftliche und mündliche Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt oder durch einen beauftragten Arzt.

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