RKW-Kompetenzzentrum

 

Arbeitsumgebung gesund und sicher gestalten

Die Arbeitsumgebungsbedingungen am Arbeitsplatz und im Arbeitsraum haben einen erheblichen Einfluss auf unser Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit. Durch eine ergonomische und gesundheitsgerechte Gestaltung Ihrer Arbeit bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter motiviert, gesund und leistungsfähig.

Zur Gestaltung der Arbeitsumgebung gehört:

  • die Beleuchtungsverhältnisse zu optimieren,
  • für ein gesundheitlich zuträgliches Klima zu sorgen,
  • störenden und gesundheitsschädigenden Lärm zu vermeiden sowie
  • schädigende Einwirkungen durch Gefahrstoffe (Gase, Stäube, Dämpfe) und weitere physikalische Faktoren (Hitze, Kälte, Beleuchtung oder Strahlung) zu vermeiden

 

Beleuchtung

Der Gestaltung der Beleuchtung an Arbeitsplätzen wird in der Praxis oft nicht genügend Beachtung geschenkt. Das Auge ist mit Abstand das wichtigste Sinnesorgan. Über 80% aller Informationen werden über das Auge wahrgenommen. Ermüdungserscheinungen, Kopfschmerzen und Augenbeschwerden können durch ungenügende Beleuchtungsverhältnisse verursacht werden. Auch sind ungleichmäßige Raumausleuchtungen in viele Fällen Unfallgefährdungen! Je nach Tätigkeit werden Mindestbeleuchtungsstärken empfohlen.

Klima

Beim Klima spielen nicht nur die objektiv messbaren Größen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit eine Rolle, sondern auch das persönliche Kälteempfinden und die getragene Kleidung. Gute Klimabedingungen verhindern Erkrankungen und wirken positiv auf Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden. Je nach der zu verrichtenden Tätigkeit werden unterschieddliche  Mindest- und Höchsttemperaturen empfohlen. Spezielle Regelungen existieren für Hitze- und Kältearbeitsplätze. Denken Sie unbedingt an ausreichend Sonnenschutz bei der Arbeit im Freien oder am Fenster!

Lärm

Lärm ist nicht nur ein Problem in Werkstätten oder in Produktionsbereichen. Auch im Büro können Geräusche zu einer ernstzunehmenden Belastung werden, wenn sie die Konzentration stören und "nerven". Dauerlärm ab 85 dB (A) kann zur unheilbaren Lärmschwerhörigkeit führen. Jedes Unternehmen mit Arbeitsplätzen >85 dB (A) hat besondere Auflagen zu erfüllen.

Gefahrstoffe und Strahlung

Treten bei Ihnen Gefährdungsfaktoren wie Gase, Stäube, Dämpfe oder Strahlung (Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, UV-Strahlung, elektromagnetische Strahlung) auf, sind besondere Vorschriften einzuhalten. Beim Umgang mit Materialien, die als Gefahrstoff gekennzeichnet sind (quadratisches Symbol in den Farben schwarz-orange), müssen die Sicherheitsregeln auf der Verpackung zum Umgang mit diesen Stoffen aufmerksam gelesen und Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.