RKW-Kompetenzzentrum

 

Gesundheit ist nicht alles

Wohlbefinden bei der Arbeit?

Ist das nicht ein bisschen viel verlangt? Reicht es nicht, wenn man gesund bleibt?

Ja, wenn man unter Gesundheit nicht mehr versteht, als nicht krank zu sein. Wer z.B. bei der Arbeit ständig unter Anspannung leidet, wer dauernd unter Zeitdruck arbeiten muss, wer wenig Anerkennung erfährt, fühlt sich zwar niedergeschlagen und unzufrieden, krank im medizinischen Sinne ist er oder sie aber nicht.
So richtig gesund allerdings auch nicht. Dazu bedarf es schon etwas mehr. Dieses „mehr“ lässt sich nicht immer und unbedingt mit Hilfe der Labormedizin bestimmen. Gesundheit im umfassenden Sinne schließt vielmehr neben dem körperlichen auch das seelische und psychische Wohlbefinden des Menschen ein.

Dieser ganzheitliche Gesundheitsbegriff wird nicht zuletzt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vertreten: „Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheiten und Gebrechen.“                                                                                                                        

Sie als Arbeitgeber können nicht nur Unfällen und Krankheiten vorbeugen, Sie können nicht nur etwas für die Erhaltung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter tun, Sie können vielmehr auch die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern und somit Leistungsfähigkeit und Motivation stärken.                                                                                         

Wussten Sie schon, dass Sie auch für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gesetzlich verantwortlich sind?
Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 ist Grundlage für den technischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Beschäftigungsgruppen und alle Tätigkeiten.  Ausnahmen sind Hausangestellte in Privathaushalten, Beschäftigte auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesbergbaugesetz unterliegen. Dort gilt das Gesetz nicht.
Dem Arbeitsschutzgesetz liegt ein moderner Arbeitsschutzbegriff zugrunde. Die bisherige Einschränkung auf die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten wird erweitert. Das Gesetz zielt auf den Erhalt der Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten ab. Arbeitsbedingten Erkrankungen soll vorgebeugt werden. Eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist Ziel dieses betrieblichen Arbeitsschutzes.
Wichtigstes Grundprinzip ist die Prävention, die durch vorbeugendes, geplantes Handeln bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen erreicht wird. Dabei soll ganzheitlich vorgegangen werden, nicht nur körperlich wirksame Faktoren, sondern auch mögliche psychische Belastungen sind zu beachten.

Welche Pflichten für den Arbeitgeber sich hieraus ergeben finden Sie hier.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen aber auch die Beschäftigten Pflichten nachkommen:

  • Gemäß der Unterweisung und nach ihren Möglichkeiten haben die Mitarbeiter die Pflicht für ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge zu tragen.

  • Die Mitarbeiter müssen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden.

  • Jede festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Gesundheit sowie festgestellte Defekte an Schutzsystemen müssen unverzüglich dem Arbeitgeber oder den zuständigen Vorgesetzten gemeldet werden.

    (hier finden Sie den vollständigen Text des Arbeitsschutzgesetzes)

Soziale Aspekte des Arbeitsschutzes

Allein durch die Beachtung der Regelungen zum technischen Arbeitsschutz ist ein ausreichender Unfall- und Gesundheitsschutz aber nicht gewährleistet. Auch lange Arbeitszeiten und unzureichende Ruhepausen gefährden die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

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